Anforderungen

Die Auswahl zu unterstützender Projekte richtet sich möglichst nach objektiven Kriterien, wobei die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und die Projektqualität eine vorrangige Rolle spielen. Es bestehen keine Rechtsansprüche. Die Entscheide des Stiftungsrates sind endgültig.

Voraussetzungen für Förderbeiträge

  • Das Projekt entspricht dem Stiftungszweck.
  • Das Projekt ist umsetzungsorientiert.
  • Zweckbestimmte öffentliche Mittel sind auf gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage ausgeschöpft.
  • Die Umsetzung des Projekts beginnt erst nach dem Entscheid des Stiftungsrates.
  • Es gelten die Allgemeinen Beitragsbedingungen der BSS, welche nach der Finanzzusicherung mittels Unterschrift bestätigt werden müssen.

In der Regel werden keine Förderbeiträge gesprochen für

  • Beitragsgesuche zur Nachfinanzierung eines Projektaufwandes oder Projektmehraufwandes
  • Projekte im Ausland
  • den Betriebsaufwand von Organisationen
  • Publikationskosten (Bücher, Druckkostenzuschüsse)
  • Bild- und Tonträger (z. B. Filme)
  • Aufwendungen im Rahmen von Diplomarbeiten und Dissertationen
  • Tagungen und Kongresse
  • Fundraising-Kampagnen
  • Ausstellungen

Formale Kriterien

  • Es werden nur individuell verfasste und vollständige Gesuche bearbeitet.
  • Beitragsgesuche sind digital an den Geschäftsführer der BSS zu richten. Dazu ist das Gesuchsformular zu verwenden, aus dem die gewünschten Angaben hervorgehen und welches als PDF-Formular heruntergeladen werden kann.
  • Zugesandte Unterlagen werden nicht retourniert.

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