Ihre Zuwendung an die BSS

Möchten Sie sich im selben Förderbereich wie die BSS finanziell engagieren, sei es mit einem Betrag zu Lebzeiten oder mit einem Legat aus Ihrem Nachlass?

Ihre Möglichkeiten

Die BSS nimmt Zuwendungen entgegen und verwendet diese in Ihrem Sinne für Projektbeiträge. Es bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

    Schenkung oder Legat:
  • freie Verwendung durch die BSS für Projektbeiträge im Rahmen der Stiftungspolitik
    Fonds in der Stiftung:
  • Verwaltung durch die BSS in separatem Fonds, welcher den Namen des Gebers bzw. der Geberin trägt
  • Vergabungen im Rahmen der Stiftungspolitik, ergänzt um allfällige Vorgaben des Gebers bzw. der Geberin
  • ab Kapital von CHF 200’000, wenn der Fonds innert 10 Jahren aufgezehrt werden darf
  • ab Kapital von CHF 1 Mio., wenn nur der jährliche Vermögensertrag für Vergabungen verwendet werden darf

Ihre Vorteile

Die BSS gewährleistet eine professionelle Verwaltung und Verwendung der Mittel. Beiträge aus einem Fonds werden unter dem Namen des Gebers bzw. der Geberin geleistet.

Wichtig zu wissen

Die BSS ist steuerbefreit. Genauere Angaben zur Stiftungstätigkeit finden Sie hier.

Bei Interesse wenden Sie sich an den Geschäftsführer.

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