Wir über uns
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Natur-, Tier- und Landschaftsschutzes, vorab in der Schweiz. Die BSS kann Beiträge an Institutionen oder Einzelpersonen ausrichten und sich direkt an Projekten beteiligen.
Stiftungsorganisation
Der Stiftungsrat der BSS umfasst 5 Mitglieder und wird von einem Geschäftsführer unterstützt. Der Geschäftsführer überprüft eintreffende Gesuche und begleitet Projekte, an die finanzielle Beiträge ausgerichtet werden.
Stiftungstätigkeit
Die Stiftung betätigt sich aktiv im Bereich des Natur-, Tier- und Landschaftsschutzes im Sinne der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes von Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie enthält sich politischer oder ideologischer Auseinandersetzungen. Der Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit liegt in der Ostschweiz.
Die BSS erbringt Beitragsleistungen an Vorhaben, die umsetzungsorientiert sind und deren Umsetzung erst nach dem Entscheid des Stiftungsrates beginnt. Gegenüber Beitragsgesuchen zur nachträglichen Finanzierung eines Projektaufwandes oder Projektmehraufwandes sowie gegenüber periodischen Beiträgen und Druckkostenzuschüssen ist die Stiftung zurückhaltend. Für den Betriebsaufwand von Organisationen leistet sie keine Beiträge.
Beiträge der BSS werden nur dann ausgerichtet, wenn zweckbestimmte öffentliche Mittel auf gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Grundlage ausgeschöpft sind.
Die Stiftungsleistungen werden vom Stiftungsrat aufgrund konkreter Gesuche festgesetzt. Es bestehen darauf jedoch keine Rechtsansprüche. Die Entscheide des Stiftungsrates sind endgültig.
Die BSS konnte Ende 2013 auf 25 Jahre Stiftungstätigkeit mit aktiver eigener Geschäftsführung zurückblicken. Hier erfahren Sie Näheres zum vielseitigen Engagement der BSS zwischen 1989 und 2013.
Stiftungsaufsicht
Die Stiftung untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Die Wahlbehörde für den Stiftungsrat ist der Regierungsrat des Kantons St. Gallen.